Tarifinformationen 2016/2017 für Auftraggeber der Gebäudereinigungsunternehmen

Der am 30. Oktober 2015 abgeschlossene Mindestlohntarifvertrag für die gewerblich Beschäftigten in der Gebäudereinigung beinhaltet eine Tarifanpassung der Lohngruppen ab dem 1. Januar 2016 mit einer Laufzeit bis 31. Dezember 2017.

Die lange Laufzeit gibt auch Ihnen als Kunde unserer Betriebe eine langfristige Planungssicherheit.

Ab dem 1. Januar 2016 gelten folgende Stundenlöhne:

  • Lohngruppe 1 (z.B. Innenreinigung): 9,80 Euro (+2,62 %)
  • Lohngruppe 6 (z.B. Glasreinigung): 12,98 Euro (+2,62 %)

Ab dem 1.Januar 2017 gelten folgende Stundenlöhne:

  • Lohngruppe 1 (z.B. Innenreinigung): 10,00 Euro (+2,04 %)
  • Lohngruppe 6 (z.B. Glasreinigung): 13,25 Euro (2,04 %)

Die Lohngruppen 2 bis 4 und 7 bis 9 des Lohntarifvertrages sind entsprechend den oben genannten prozentualen Steigerungen der Mindestlohngruppen angepasst worden.

Gemäß der verbindlichen Regelung im Rahmentarifvertrag gilt ausdrücklich der Lohn der Arbeitsstelle, nicht der Lohn des Betriebssitzes.

Die Allgemeinverbindlichkeit des Mindestlohntarifvertrages 2016/2017 durch Rechtsverordnung gemäß § 7 Arbeitnehmer-Entsendegesetz wird umgehend beantragt. Jedes Unternehmen, das gewerblich Reinigungsdienstleistungen anbietet, wird dadurch verpflichtet, unabhängig von einer Mitgliedschaft im Tarifträgerverband und unabhängig von seinem Sitz im In- oder Ausland, die allgemeinverbindlichen Mindestlöhne zu zahlen.

Die Einhaltung der verbindlichen Löhne wird durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls geprüft. Ein Verstoß hat u.a. hohe Bußgelder zur Folge.

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